Beglaubigte Übersetzung mit formellem Beglaubigungsvermerk gemäß deutschem Recht

Beglaubigte Übersetzung Spanisch – Deutsch, offiziell anerkannt

Sie benötigen eine beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch für ein Amt, Gericht oder Notar?

Als öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen Spanisch ⇄ Deutsch bundesweit an – auf Wunsch in Papierform oder digital mit qualifizierter elektronischer Signatur (QES).

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Anerkennung für Verfahren in Deutschland und Spanien sowie für internationale Verfahren (ggf. mit Apostille)

  • Papierform und/oder digital als PDF mit QES

  • Zügige Bearbeitung: 2–5 Werktage, Express möglich

  • Persönliche Betreuung

Amtlich anerkannte Übersetzungen Spanisch–Deutsch aus und für spanischsprachige Länder

Ich bin

  • öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin in Deutschland (OLG Hamm, LG Hannover) und

  • zugelassene Traductora Jurada im Register des spanischen Außenministeriums (MAEC).

  • beim spanischen Konsulat in Düsseldorf als offiziell ermächtigte Übersetzerin geführt

Meine Einträge finden Sie in der Dolmetscher- und Übersetzerdatenbank der deutschen Justiz sowie im offiziellen Register des spanischen Außenministeriums (MAEC). Dort finden Sie mich unter dem Namen „Verena Laouari“.


Beglaubigte Übersetzung Spanisch–Deutsch in Deutschland

Für offizielle Zwecke (Ämter, Gerichte, Notare, Hochschulen) benötigen Sie eine Übersetzung von einer in Deutschland ermächtigten Übersetzerin.

Jede Übersetzung enthält:

  • Beglaubigungsvermerk

  • Stempel und Unterschrift,

  • feste Verbindung mit dem Original (z. B. Ösen oder elektronische Verknüpfung)

Damit ist sie bundesweit gültig.

Beglaubigte Übersetzungen Spanisch - Deutsch für offizielle Dokumente mit Stempel
Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch, vereidigte Übersetzerin Verena Laouari mit MAEC-Stempel

Beglaubigte Übersetzung Spanisch - Deutsch für Spanien

Als „Traductora Jurada“ bin ich in Spanien staatlich vereidigt.
Dadurch sind meine Übersetzungen dort direkt gültig – ohne Apostille oder Legalisation.

Ihre Vorteile:

  • Anerkennung durch spanische Gerichte, Notare und Universitäten

  • Nutzung für Eheschließung, Immobilienkauf, Studienaufnahme

  • auch als digitale Übersetzung mit QES möglich

 

Anerkannte Übersetzungen für Lateinamerika

In vielen lateinamerikanischen Staaten mit Spanisch als Amtssprache ist zusätzlich eine Haager Apostille erforderlich.
Ich unterstütze Sie bei:

  • Beratung zur Legalisation und Apostille

  • Beantragung der Apostille oder Legalisation bei der zuständigen Behörde

Beispiel einer Apostille für eine beglaubigte Übersetzung Spanisch Deutsch

So einfach beauftragen Sie Ihre Spanisch-Übersetzung online

Sie können Ihre Übersetzung unkompliziert online beauftragen.

1. Dokumente senden

→ per E-Mail als Scan oder gutes Foto

2. Angebot erhalten

→ Preis & Lieferzeit direkt per Mail innerhalb weniger Stunden

3. Rechnung begleichen

→ per Überweisung oder PayPal

4. Übersetzung erhalten

→ per Post (mit Stempel & Unterschrift) oder digital mit QES

Senden Sie mir Ihr Dokument als Scan – Sie erhalten werktags innerhalb weniger Stunden ein unverbindliches Angebot.


Kosten und Bearbeitungszeit

Die Kosten richten sich nach Textumfang und Lesbarkeit des Dokuments.
Als Orientierung gilt das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG): 1,80 – 2,10 € pro Normzeile.


Für Urkunden liegen die Preise meist ab 50 € + MwSt. pro Dokument. Sie erhalten vorab ein unverbindliches Angebot.

Häufig benötigte Dokumente

  • Geburtsurkunden und Heiratsurkunden für deutsche Ämter oder das spanische Konsulat
  • Scheidungsurteile und Führungszeugnisse

  • Schul- und Hochschulzeugnisse für die Anerkennung (homologación)

  • Testamente und Vollmachten für Immobilienkäufe in Spanien

  • Verträge und Gerichtsurteile

Auch professionelle beglaubigte Übersetzungen Spanisch-Deutsch von Führerscheinen (Umschreibung) erstelle ich regelmäßig.


Apostille und internationale Verwendung

Ob zusätzlich eine Apostille erforderlich ist, hängt davon ab, in welchem Land das Dokument verwendet wird und ob eine formelle Bestätigung gegenüber ausländischen Stellen benötigt wird.

Weitere Informationen finden Sie hier: Internationale Anerkennung beglaubigter Übersetzungen

FAQ Beglaubigte Übersetzung Spanisch-Deutsch

Wie schnell erhalte ich eine amtliche Übersetzung Spanisch–Deutsch?

In der Regel innerhalb von 2–5 Werktagen, abhängig vom Umfang und Format. Bei längeren Verträgen und ähnlichem können es bis zu 10 Werktage sein.
Eilige Aufträge bearbeite ich per Express-Service.

Zuletzt aktualisiert am 2025-10-27 von Verena Laouari.

Brauchen Sie das Originaldokument?

Nein. Ein Scan oder ein gut lesbares Foto per E-Mail reicht in der Regel aus. Bei bestimmten Verfahren (z. B. Anerkennung von Berufsabschlüssen) kann es Ausnahmen geben.

Zuletzt aktualisiert am 2025-10-08 von Verena Laouari.

Akzeptieren spanische Behörden digitale Übersetzungen (QES)?

In Spanien ist die digitale Einreichung in vielen Verfahren üblich. Ob Papier oder QES verlangt wird, hängt von der zuständigen Stelle ab; bitte klären Sie dies im Einzelfall vorab.

Zuletzt aktualisiert am 2025-12-18 von Verena Laouari.

Kontakt & persönliches Angebot

Senden Sie mir Ihre Unterlagen per E-Mail oder direkt hier über das Kontaktformular – Sie erhalten Ihr Angebot in der Regel am selben Tag.

Über die Übersetzerin

Verena Laouari, Dipl.-Dolmetscherin (Universität Heidelberg), öffentlich bestellte und allgemein beeidigte Übersetzerin für Spanisch und Italienisch (LG Hannover und OLG Hamm).

Als vereidigte Fachübersetzerin fertige ich beglaubigte Übersetzungen Spanisch–Deutsch an, die bundesweit bei Ämtern, Gerichten und Notaren anerkannt sind.

Seit über zehn Jahren begleite ich Privatpersonen, Kanzleien und Unternehmen bei amtlichen Übersetzungen, Apostillen und internationalen Verfahren.